Finanziell können Sie die VR Stiftung mit einer Spende, Zustiftung oder einer eigenen Treuhandstiftung unterstützen.
Wie Sie fördern
"Was einer nicht schafft, schaffen viele!"
Spenden
Spenden sind betragsunabhängig und werden zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben. Die Gönner erhalten für ihre Fördersumme eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
- keine Mindestsumme
- keine Kosten
- zeitnahe Verwendung für den Stiftungszweck
Konto für Spenden und Zustiftungen:
Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG
IBAN: DE86 6549 1320 0101 0660 07
Verwendungszweck: Spende
Zustiftungen
Eine Zustiftung ist eine dauerhafte Unterstützung, die in den Kapitalstock der VR Bank Stiftung einfließt. Durch die Erhöhung des Stiftungskapitals können weitere Erträge erwirtschaftet werden, die dann den Menschen in der Region zugeführt werden. Die Mindestsumme liegt bei einem Betrag von 5.000 Euro.
- Mindestbetrag: 5.000,00 Euro
- keine Kosten
- erhöht den Kapitalstock
Konto für Spenden und Zustiftungen:
Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG
IBAN: DE86 6549 1320 0101 0660 07
Verwendungszweck: Zustiftung
Treuhandstiftung
Die VR Bank Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Stiftung zu gründen. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Das spart Arbeit, Zeit und Geld.
Sie bestimmen den Namen, den Zweck und die Förderverwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Mindestbetrag für das Stiftungskapital liegt bei 100.000 Euro.
- Mindestbetrag: 100.000,00 Euro
- eigene Stiftungssatzung
- eigener Stiftungsname
- Treuhandvertrag
- Kosten auf Anfrage
Sie möchten Ihre eigene Stiftung gründen?
Gerne unterstützt Sie dabei unser VR Bank Stiftungsmitglied Joachim Doll. Füllen Sie hierfür einfach folgendes Onlineformular aus. Joachim Doll wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.