- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG und die Menschen darin.
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Laupheim-Illertal eG besteht aus folgenden Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Dieter Ulrich
Vorstandsvorsitzender

Geschäftsfeldverantwortung:
- Firmenkundengeschäft
- Interne Revision
- Personal
- Vorstandsstab
- VR-PrivateBanking
Markus Langner
Vorstand

Geschäftsfeldverantwortung:
- Qualitätssicherung
- Digitalisierung & Innovation
- Unternehmenssteuerung
- Recht und Sonderbetreuung
- Compliance
Werner Rock
Vorstand

Geschäftsfeldverantwortung:
- Vertriebsmanagement
- Privatkundengeschäft
- VR-ImmoCenter
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Vorsitzender des Aufsichtsrates: | Alexander Schöllhorn |
Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates: | Michaela Reißle |
Mitglieder des Aufsichtsrates: |
Armin Briechle Gottfried Führle Stefan Halder Dietmar Kaiser Günther Karremann Dietmar Kögel Gerhard Mack Thomas Makary Birgit Maurer Arno Müller |
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes und wählt den Aufsichtsrat.
Bekanntmachung über die Wahl der Vertreterversammlung
Die Wahl zur Vertreterversammlung fand am 5. Dezember 2017 statt. Das ordnungsgemäße Zustandekommen der Vertreterversammlung wurde festgestellt.